Feuerwehr Stammheim: Sicherheitstipps Silvester

  Durch Feuerwerkskörper verursachte Verletzungen und Brände gehören für die Feuerwehren und Rettungsdienste in Stuttgart zum „Silvester-Alltag“. 

Ihre Freiwillige Feuerwehr Stammheim möchte nicht, dass Sie zu den Betroffenen gehören. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern für Sie zusammengestellt.

 Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und versprechen Ihnen auch im Jahr 2015 für Sie da zu sein wenn Sie unsere Hilfe benötigen.

 

Sicherheitstipps Ihrer Feuerwehr Stammheim:

  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.
  • Feuerwerkskörper nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwenden.
  • Keine Feuerwerkskörper auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Materialien richten und werfen.
  • Keine Experimente mit Feuerwerkskörpern.
  • Keine selbst hergestellten Feuerwerkskörper verwenden!!! Diese sind unberechenbar und können zu schwersten Verletzungen an Händen und Augen sowie zu Verstümmelungen und Verbrennungen führen.
  • Finger weg von Blindgängern – diese sind unberechenbar.
  • entfernen SIe brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
  • schließen Sie Fenster (vor allem Dachfenster).


Falls dennoch etwas passiert:

Bewahren Sie Ruhe.

  • Verständigen Sie unter der Notrufnummer 112 die Rettungskräfte.
  • Unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn Sie sich nicht selbst gefährden.
  • Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen und im Anschluss möglichst steril abdecken. Hierzu verwenden Sie am Besten das Verbandsmaterial aus einem „Erste Hilfe Koffer“.

 

Bitte vergessen Sie nicht:

  • Alkohol und Autofahren passt nicht zusammen.
  • Viele schwere Autounfälle werden durch Alkoholeinfluss verursacht.


Gesetzesänderung SprengVO mit Wirkung zum 01.10.2009
Durch Gesetz vom 17.07.2009 (BGBl. 2009, S. 2062 ff., 2075) wurde der Wortlaut des § 23 Abs. 1 der 1. SprengVO dahingehend ergänzt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen, sondern auch von „Reet- und Fachwerkhäusern“ verboten ist. Die Änderung ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.