Freitag der 13. ist Rauchmeldertag
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- Veröffentlicht: Montag, 09. November 2015 20:15
- Geschrieben von BE
Eine Horrorvorstellung für Eltern und Feuerwehren gleichermaßen:
der Brand im Kinderzimmer.
„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann. Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“
Christian Rudolph,
Vorstand des Forums Brandrauchprävention e.V.
Rauchmelderpflicht - Gesetzgebung in Deutschland
Qualität und Sicherheit
Das CE-Kennzeichen sowie die DIN-Angabe EN 14604 sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Mindeststandards helfen jedoch nicht, qualititativ hochwertige von einfachen Rauchmeldern zu unterscheiden. Für mehr Verbrauchersicherheit wurde das „Q“ als unabhängiges Qualitätszeichen für Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q" vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Mehr dazu:
Wo gehören Rauchmelder hin?
Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen laut den Landesbauordnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Sinnvoll ist ebenfalls die Installation in Gemeinschafts- und Wohnräumen. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk vernetzt sind. Mehr dazu:
Wartungsempfehlungen und Signaltöne
Auf unserer Webseite finden Sie Beispieltöne von Alarmsignalen bzw. Batteriewarntöne verschiedener Rauchmelder, die dabei helfen festzustellen, ob eine Batterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Daneben finden sich Tipps und Informationen zur Wartung von Rauchmeldern:
www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung/
Text und Fotos: www.rauchmeldertag.com